Perfekter Service für Sie aus einer Hand
Im Bereich der privatärztlichen Abrechnung bieten wir Ihnen den perfekten Service, der keine Wünsche offen lässt.
Durch unsere Bürogemeinschaft mit unseren Kooperationspartnern DocPro GmbH (EBM) und der Rechtsanwaltskanzlei Brauer & Bergner (Medizinrecht) bieten wir Ihnen den perfekten Service in allen Fragen rund um Ihre Abrechnung.
Wichtige Informationen zur Ziffer 245A
COVID-19 Zuschlag: GOÄ Ziffer A245 1facher Satz ab 01.01.2021
Aktuelle Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer ab 01.01.2021.
Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens haben die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger ihre gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie analog der Nr. 245 GOÄ über den 31.12.2020 hinaus verlängert.
Die neue Abrechnungsempfehlung gilt ab dem 01.01.2021 bis zum 31.03.2021 und ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar.